Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 2. 6. 2004, 2003/13/0166. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Arbeitszimmer bei Versicherungsvertreter) ein.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988
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