Zusammenfassung: Mängel eines Gebäudes im Zeitpunkt seiner Anschaffung rechtfertigen regelmäßig keine AfA.
Rechtsgrundlagen: § 7 EStG/§ 7 dEStG
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Zusammenfassung: Mängel eines Gebäudes im Zeitpunkt seiner Anschaffung rechtfertigen regelmäßig keine AfA.
Rechtsgrundlagen: § 7 EStG/§ 7 dEStG
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