Zusammenfassung: Die Autoren schreiben in ihrem Beitrag über die Reichweite des Begriffes "nachträgliche Einkünfte" und über Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit, aus ehemaliger nichtselbständiger Tätigkeit und aus früheren Rechtsverhältnissen im Sinne des § 2 Abs 3 Z 5 bis 7 EStG 1988.Zum Schluss geben Sie noch Beispiele über das Steuersubjekt der Einkünfte nach § 32 Z 2 EStG 1988.