Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung UFS Wien 20.09.2004, RV/0882-W/02. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Fruchtgenussvertrag,Minderjähriges Kind,Pfelgschaftsbehördliche Genehmigung) ein.
Rechtsgrundlagen: § 271 ABGB; § 272 ABGB
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