Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung UFS Wien, 09.08.2004, RV/2459-W/02. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Liebhaberei bei Gesamtverlust) ein.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG 1972; § 2 EStG 1988; LVO I
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