Zusammenfassung: Rückgabe von Kunstgegenständen an ehemalige Opfer des Nationalsozialismus oder an deren Erben
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 ErbStG
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Zusammenfassung: Rückgabe von Kunstgegenständen an ehemalige Opfer des Nationalsozialismus oder an deren Erben
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 ErbStG
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