§ 53a ASVG
Der Beitrag geht auf die Entwicklung des pauschalen Dienstgeberbeitrags und des Dienstgeberabgabegesetzes ein.
VfGH 07.03.2002, G 219/01
§ 53a ASVG
Der Beitrag geht auf die Entwicklung des pauschalen Dienstgeberbeitrags und des Dienstgeberabgabegesetzes ein.
VfGH 07.03.2002, G 219/01