Zusammenfassung: Aufgrund der bestehenden Rechtslage hinsichtlich Umsatzsteuer hat der österreichische Gesetzgeber Wettbewerbsnachteile bei Leasinggeschäften Deutschland/Österreich befürchtet. Daher wurde § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG eingeführt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG