Zusammenfassung: Unterlässt eine Bestandgeberin gegen steuerfreie Beträge verrechenbare Investitionen iS der genannten Übergangsbestimmungen sind die verbleibenden steuerfreien Beträge einkünfte-erhöhend aufzulösen.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs. 5 EStG 1988; § 116 Abs. 5 Z 2 lit. a bis d und Z 3 EStG 1988