Zusammenfassung: Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über Urkunden und Ersatzurkunden im Gebührengesetz und schreibt über Begriff und Einteilung der Urkunden und de grundsätzliche Gleichbehandlung von Urkunden und Ersatzurkunden im Gebührengesetz.
Rechtsgrundlagen: § 13 GebG; § 33 GebG