Zusammenfassung: Keine Minderung der festgesetzten Einkommensteuer als Folge eines Zwangsausgleiches
Rechtsgrundlagen: § 4 BAO; § 156 KO
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Zusammenfassung: Keine Minderung der festgesetzten Einkommensteuer als Folge eines Zwangsausgleiches
Rechtsgrundlagen: § 4 BAO; § 156 KO
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