Zusammenfassung: Aufteilungsverbot für nur teils betrieblich genutzte, in typisierender Betrachtungsweise eher der Privatsphäre zuzuordnende, Aufwendungen und Wirtschaftsgüter
Rechtsgrundlagen: § 20 EStG
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Zusammenfassung: Aufteilungsverbot für nur teils betrieblich genutzte, in typisierender Betrachtungsweise eher der Privatsphäre zuzuordnende, Aufwendungen und Wirtschaftsgüter
Rechtsgrundlagen: § 20 EStG
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