Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung UFS Wien, 17.07.2003, RV/22-W/2002. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Abzugsfähigkeiten von Aufwendungen,Mitunternehmerschaft,Gewinnfeststellungsverfahren) ein.
Rechtsgrundlagen: § 188 BAO
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