Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung UFS - Innsbruck, 21.03.2003, GZ. RV/0087-I/02. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Offshore Gesellschaft,Scheingeschäfte,Firmenveräußerung,Steueroasen,Scheingeschäfte,Firmenveräußerungen) ein.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 BAO