Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 6.3.2003, IV R 26/01. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Gewinn aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft) ein.
Rechtsgrundlagen: § 2 öEStG; § 2 dEStG
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