Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 16.10.2002 X R 74/99. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Immobilienobjekte) ein.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 öEStG; § 23 öEStG; § 4 Abs 1, 15 dEStG
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