Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung UFS Wien, 09.09.2003, RV/840-W/03. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Alleinverdienerabsetzbetrag,Pflichtveranlagung) ein.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 Z 1 EStG
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