Zusammenfassung: Der BMF-Erlass beschäftigt sich mit Vermittlern von Kfz-Käufern, die nicht der Mitteilungspflicht nach § 109a EStG 1988 unterliegen.
Rechtsgrundlagen: BGBl II 417/2001; § 109a EStG
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Zusammenfassung: Der BMF-Erlass beschäftigt sich mit Vermittlern von Kfz-Käufern, die nicht der Mitteilungspflicht nach § 109a EStG 1988 unterliegen.
Rechtsgrundlagen: BGBl II 417/2001; § 109a EStG
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