Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat Va, BE vom 20.02.2002, RV/35x-16/09/2000. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Vorsteuerabzugsberichtigung, hins. uneinbringlich. Forderungen, Forderungsabschreibung, Stichtag f. Vorsteuerabzugsberichtigung) ein.
Rechtsgrundlagen: §§ 16 Abs. 1 und 3 UStG; § 4 BAO