Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 27. 3. 2002, 2002/13/0035. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Arbeitsbehelfe,Tonträger,Abzugsverbot) ein.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988
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