Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung EuG 06.03.2002, Rs T-92-00 und T-103/00 . Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Staatliche Beihilfen,Steuervergünstigungen,Beihilfencharakter,Ramondin,EuG-Fall,Ermessensausübung, Beihilfen zur Arbeitsbeschaffung, Beihilfe vs. Systemintegration,Wettbewerbsbeeinträchtigung) ein.
Rechtsgrundlagen: Art. 87 Abs 1 EGV