Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 23. 1. 2002, 98/13/0213. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Betriebsvermögen,Nutzungsrechte,Vertrauensgrundsatz,Veräußerungsgewinn) ein.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG 1988
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