Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VfGH v. 20. Juni 2001,B-2032/99-15. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Liebhaberei) ein.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 5 Z 2 UStG; § 1 Abs 2 LVO; § 6 LVO
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