Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 17. 5. 2001, 2000/16/0602. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Versicherungssummen aus Lebensversicherungsverträgen des Erblassers) ein.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 ErbStG; § 209 Abs 1 BAO