Zusammenfassung: Anstelle der Nullregelung für in Deutschland erbrachte Werklieferungen tritt nun ein Reverse-Charge-System in Kraft.
Rechtsgrundlagen: § 51 dUstGDV
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Zusammenfassung: Anstelle der Nullregelung für in Deutschland erbrachte Werklieferungen tritt nun ein Reverse-Charge-System in Kraft.
Rechtsgrundlagen: § 51 dUstGDV
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