Zusammenfassung: Entlohnung eines mehr als 25% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
Rechtsgrundlagen: § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988; § 41 FLAG
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Zusammenfassung: Entlohnung eines mehr als 25% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
Rechtsgrundlagen: § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988; § 41 FLAG
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