Zusammenfassung: Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 Abs. 5 Z 2 GebG
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Zusammenfassung: Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 Abs. 5 Z 2 GebG
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