Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 6. 7. 1999 VIII R 9/98, BStBl. II 1999, 817. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Veräußerungsgewinn,Bürgschaftsaufwendungen,Eigenkapitalersatz,Bürgschaften) ein.
Rechtsgrundlagen: § 24 öEStG; § 17 dEStG