Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat Va, BE vom 10.10.2002, RV/21x-16/17/2000. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (LVO, Aufwendungen für ein Kunststudium einer Kindergärtnerin und Vortragenden ohne Einnahmen sind steuerlich nicht relevant) ein.
Rechtsgrundlagen: § 20 EStG 1988; LVO