Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 10. 7. 2002 I R 79/01. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Teilwerten oder Zwischenwerten, Teilwert halbfertiger Arbeiten und anteilige Gewinne)) ein.
Rechtsgrundlagen: § 6 öEStG; Art. III UmgrStG; § 6 dEStG