Zusammenfassung: Der BFH ging auf Fragen im Hinblick auf den Ort der Leistungserbringung bei Reiseveranstaltern ein.
Rechtsgrundlagen: § 3a öUStG/§ 3a dUStG
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Zusammenfassung: Der BFH ging auf Fragen im Hinblick auf den Ort der Leistungserbringung bei Reiseveranstaltern ein.
Rechtsgrundlagen: § 3a öUStG/§ 3a dUStG
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