Zusammenfassung: Die FLD prüfte die Tätigkeit eines Programmierers und die Abgrenzung zur nichtselbständigen Arbeit.
Rechtsgrundlagen: § 22 EStG 1988; § 23 EStG 1988; § 25 EStG 1988
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Zusammenfassung: Die FLD prüfte die Tätigkeit eines Programmierers und die Abgrenzung zur nichtselbständigen Arbeit.
Rechtsgrundlagen: § 22 EStG 1988; § 23 EStG 1988; § 25 EStG 1988
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