Zusammenfassung: Die FLD hatte regelmäßige Zuwendungen des Stifters an die Stiftung und deren Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs. 1 Z 1 EStG; § 20 Abs. 3 EStG; § 29 Abs. 1 EStG
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Zusammenfassung: Die FLD hatte regelmäßige Zuwendungen des Stifters an die Stiftung und deren Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs. 1 Z 1 EStG; § 20 Abs. 3 EStG; § 29 Abs. 1 EStG
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