Zusammenfassung: Der BFH behandelte im Verfahren die Frage, ob die Versagung einer Teilwertabschreibung für Verlustprodukte bei einem rentabel geführten Betrieb gegen das Imparitätsprinzip oder das Niederstwertprinzip verstößt.
Rechtsgrundlagen: § 6 öEStG/§ 6 dEStG
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