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§ 32 iVm § 25 EStG 1988

SteuerrechtFJ 2001, 125 Heft 4 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob die Entschädigung für den entgangenen Bruttobezug zur Gänze zu den steuerpflichtigen Einnahmen zu zählen ist.

Rechtsgrundlagen: § 32 iVm § 25 EStG 1988

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