Zusammenfassung: Der BFH ging der Frage nach, ob Sprachaufenthalte im Ausland als Berufsausbildung anerkannt werden können und welche Voraussetzungen diesbezüglich vorliegen müssen.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs. 8 öEStG; § 16 öEStG; § 32 dEStG; § 9 dEStG
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