Art 92 EGV; § 52 Abs 8 dEStG; § 6 dEStG; Art 87 Abs 1 EGV
Der EuGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob steuerliche Investitionsförderungen in Deutschland im Rahmen der Wiedervereinigung unzulässige Beihilfen darstellen und damit gemeinschaftswidrig sind.