Zusammenfassung: Die FLD setzte sich mit der Schätzung einer Marktforscherin auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 167 Abs 2 BAO; § 184 BAO
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Zusammenfassung: Die FLD setzte sich mit der Schätzung einer Marktforscherin auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 167 Abs 2 BAO; § 184 BAO
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