Zusammenfassung: Der FLD legte in der Entscheidung klar, dass eine Dreijahresverteilung von aufzulösenden steuerfreien Beträgen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 5 EStG 1988; § 37 Abs 2 EStG 1988