Zusammenfassung: Die FLD setze sich mit der Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers eines Pianisten auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988
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Zusammenfassung: Die FLD setze sich mit der Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers eines Pianisten auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988
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