Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 10. 9. 1998 IV R 80/96, BStBl. II 1999, 21. Das Gericht hält fest, dass der Gewinn aus Verträgen über mehrmonatigen Unterricht zur Vorbereitung auf ein Berufsexamen zeitanteilig und nicht erst mit Abschluss der Schulung realisiert wird.
Rechtsgrundlagen: § 4 dEStG/§ 4 dEStG