Zusammenfassung: Der Autor schreibt über die durch die Abgabenbehörde bei verlustbringenden Tätigkeiten ohne geeignete Bescheidbegründung vorläufige Bescheiderlassung.
Rechtsgrundlagen: § 200 BAO; § 20 BAO; § 250 BAO
Zusammenfassung: Der Autor schreibt über die durch die Abgabenbehörde bei verlustbringenden Tätigkeiten ohne geeignete Bescheidbegründung vorläufige Bescheiderlassung.
Rechtsgrundlagen: § 200 BAO; § 20 BAO; § 250 BAO