Zusammenfassung: Änderungen beim Reihengeschäft ergeben sich wenn der Mittlere beim Ersten abholt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 8 UStG
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Zusammenfassung: Änderungen beim Reihengeschäft ergeben sich wenn der Mittlere beim Ersten abholt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 8 UStG
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