Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung BFH 9. 6. 1999 I R 64/97 BStBl. II 1999, 656. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Rückstellung darf in der Steuerbilanz nicht gebildet werden, wenn ein steuerliches Abzugsverbot, Abzugsverbot Ausnahmen, Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils, Voraussetzungen dafür am Bilanzstichtag objektiv vorliegen) ein.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 Satz 1 Nr. 8 dEStG; § 52 Abs 5a dEStG