Zusammenfassung: Der BMF-Erlass beschäftigt sich mit der Doppelstellung eines Stifters als Vorstand der Privatstiftung und als Gesellschafter einer Tochter-Kapitalgesellschaft der Privatstiftung
Rechtsgrundlagen: § 22 Z 2 EStG
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Zusammenfassung: Der BMF-Erlass beschäftigt sich mit der Doppelstellung eines Stifters als Vorstand der Privatstiftung und als Gesellschafter einer Tochter-Kapitalgesellschaft der Privatstiftung
Rechtsgrundlagen: § 22 Z 2 EStG
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