Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 17. 2. 2000, 99/16/0187. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Schenkung, Vermögensgegenstände, Liegenschaft) ein.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG
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