Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, 22.04.1999, RV738x-15/09/99. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Mängelbehebungsfrist, angemessen zu qualifizieren, Berufungsbewerber, Berufungsschriftsatz) ein.
Rechtsgrundlagen: § 275 BAO