Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 23. 5. 2000, 93/14/0301. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit, Einkunftsquelle, Unentgeltliche Funktionsausübung, Auswirkung auf andere Tätigkeit) ein.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG 1988; § 16 EStG 1988