Zusammenfassung: Der Artikel befasst sich mit bei hinterzogenen zu veranlagenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuern Bemessungsverjährung und Verjährung der Strafbarkeit.
Rechtsgrundlagen: § 209 Abs. 1 BAO; § 208 Abs. 1 lit. D BAO; § 200 BAO; § 238 Abs. 1 BAO