Zusammenfassung: Das LG Salzburg konkretisiert die Vorgangsweise bei Vorliegen widersprechender Erbantrittserklärungen.
Rechtsgrundlagen: § 161 AußStrG; § 162 AußStrG
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Zusammenfassung: Das LG Salzburg konkretisiert die Vorgangsweise bei Vorliegen widersprechender Erbantrittserklärungen.
Rechtsgrundlagen: § 161 AußStrG; § 162 AußStrG
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